1.
Geltungbereich
(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen
dem Übersetzer und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich
vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind
für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt
hat.
2. Umfang des
Übersetzungsauftrages
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer
Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich
vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
3. Mitwirkungs- und
Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über
gewünschte Ausführungsform der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck,
Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form
der Übersetzung etc.) Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der
Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug rechtzeitig vor Drucklegung,
sodass der Übersetzer eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind
vom Auftraggeber zu überprüfen.
(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der
Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber dem Übersetzer bei Erteilung
des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen,
Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.)
(3) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder
verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen
nicht zu Lasten des Übersetzers.
(4) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an
einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von
entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er den Übersetzer frei.
4. Rechte des
Auftraggebers bei Mängeln
(1) Der Übersetzer behält sich das Recht auf
Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf
Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln.
(2) Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber
unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
(3) Beseitigt der Übersetzer die geltend gemachten Mängel
nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab
oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der
Auftraggeber nach Anhörung des Auftragnehmers auf dessen Kosten die Mängel durch
einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der
Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt
als gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Übersetzung
weiterhin Mängel aufweist.
5.
Haftung
(1) Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und
Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch
Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch
Viren verursacht worden sind. Der Übersetzer trifft durch Anti-Virus-Software
hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt
ausschließlich im Falle der Verletzung von Haftpflichten.
(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Übersetzer auf
Ersatz eines nach Nr. 5 (1) Satz 4 verursachten Schadens wird auf 5.000 EUR
begrenzt; im Einzelfall ist die ausdrückliche Vereinbarung eines höheren
Schadensersatzanspruchs möglich.
(3) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 5
(1) und (2) gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Ansprüche des Auftraggebers gegen den Übersetzer wegen
Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt,
in einem Jahr seit der Annahme der Übersetzung.
(5) Die Haftung für Mängelfolgeschäden ist entgegen § 634a
BGB auf die gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1
BGB unberührt.
6.
Berufsgeheimnis
Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle
Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den
Auftraggeber bekannt werden.
7. Mitwirkung
Dritter
(1) Der Übersetzer ist berechtigt, zur Ausführung des
Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.
(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat der Übersetzer
dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 6
verpflichten.
8.
Vergütung
(1) Die Rechnungen des Übersetzers sind, sofern nicht anders vereinbart, fällig und zahlbar
ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.
(2) Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar
Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem
Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer,
soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Der Übersetzer kann bei
umfangreichen Übersetzungen einen angemessenen Vorschuss verlangen. Der
Übersetzer kann mit dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die
Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars
abhängig ist.
(3) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine
nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese
unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und
-entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.
9. Eigentumsvorbehalt
und Urheberrecht
(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein
Nutzungsrecht.
(2) Der Übersetzer behält sich ein etwa entstandenes
Urheberrecht vor.
10.
Rücktrittsrecht
Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht,
dass der Übersetzer die Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat,
verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht
für den Fall, dass der Übersetzer mit der Übersetzungsarbeit begonnen und den
Auftraggeber hiervon verständigt hat.
11. Anwendbares
Recht
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche
gilt deutsches Recht.
(2) Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Übersetzers oder der
Sitz seiner beruflichen Niederlassung.
(3) Gerichtsstand ist der Erfüllungsort.
(4) Die Vertragssprache ist Deutsch.
12. Salvatorische
Klausel
Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die
Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die
unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem
wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe
kommt.
13. Änderungen und
Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn
sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des
Schriftformerfordernisses selbst.